Anerkennen arabische Länder Israel? Enthüllungen aus dem Herzen des Nahen Ostens

Anerkennen arabische Länder Israel? Enthüllungen aus dem Herzen des Nahen Ostens

Die Diskussion findet nicht nur online statt, sondern auch im privaten Raum. Allzu oft sieht man, dass in dieser Hinsicht falsches oder nur teilweises Wissen vorhanden ist, obwohl die Faktenlage nicht klarer sein könnte. Es folgt also eine Aufklärungsarbeit mit dem Titel:

… die Arabische Friedensinitiative von 2002: 

Im Jahr 2002 präsentierte ein Arabischer Gipfel in Beirut einstimmig eine Friedensinitiative, die auf die Resolutionen der Vereinten Nationen abgestimmt war. 1 Alle 57 Mitglieder der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC), einschliesslich der Islamischen Republik Iran, unterstützten diese Initiative 2. Sie verpflichteten sich, die vollen Implikationen dieser Initiative zu erläutern, zu verdeutlichen und internationale Unterstützung für ihre Umsetzung zu gewinnen. Diese Initiative ging über die blosse Anerkennung Israels hinaus und strebte die „Herstellung normaler Beziehungen“ an, sobald Israel die Konsensbedingungen für einen umfassenden Frieden erfüllt. Dies war ein beispielloser Schritt, da alle 57 Mitgliedsstaaten nicht nur Israels Existenzrecht als souveränen Staat anerkannten, sondern sich auch dazu verpflichteten, friedliche Beziehungen zu fördern.

Kernforderungen der Initiative:

  • Vollständiger Rückzug Israels aus den seit 1967 besetzten Gebieten:
    • Dies beinhaltet das Westjordanland, Ost-Jerusalem und den Gazastreifen. Die Forderung basiert auf der UN-Resolution 242 3, die den Rückzug Israels aus den im Konflikt eroberten Gebieten verlangt, da diese Besetzungen international als illegal gelten.
  • Anerkennung eines unabhängigen palästinensischen Staates mit Ost-Jerusalem als Hauptstadt:
    • Dies spiegelt das Streben nach einer Zwei-Staaten-Lösung wider, wie es in verschiedenen UN-Resolutionen und internationalen Verhandlungen gefordert wird. Seit 1997 bis und mit 2023 stimmten Palestina und die Welt jährlich der UN Resolution zu und Israel und USA jedes Jahr dagegen 4
  • Eine gerechte Lösung für palästinensische Flüchtlinge:
    • Basierend auf UN-Resolution 194 5, die das Recht der Flüchtlinge auf Rückkehr und/oder Entschädigung bekräftigt. Dieses Recht ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 13) 6 und der Vierten Genfer Konvention 7 verankert und stellt ein anerkanntes Menschenrecht dar.

Folgeereignisse und Hindernisse:

  • Trotz des umfassenden Rahmens für Frieden, begann Israel einige Monate nach dem Vorschlag der Initiative mit dem Bau einer physischen Barriere im Westjordanland. 8 Dieser Schritt wurde international stark kritisiert, da die Barriere tief in das palästinensische Territorium reicht, was zu einer de-facto-Annexion von Land führt und das Leben sowie die Bewegungsfreiheit der Palästinenser erheblich beeinträchtigt.
  • 2004 verurteilte der Internationale Gerichtshof den Bau der Barriere als illegal und forderte Israel auf, sie abzubauen. 9 Dies unterstrich die „Regeln und Prinzipien des internationalen Rechts“, die die Politik und Praktiken Israels in Frage stellen, insbesondere die territoriale Aneignung durch Krieg und die Errichtung von Siedlungen in besetzten Gebieten.
  • Trotz der festgestellten Illegalität bleibt die Barriere grösstenteils bestehen und symbolisiert die fortlaufenden Herausforderungen und Spannungen im israelisch-palästinensischen Konflikt.

Schlussfolgerung:

Die Arabische Friedensinitiative von 2002 10 war ein bedeutender Versuch, eine gerechte und dauerhafte Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts zu erreichen. Sie basiert auf internationalen Rechtsgrundsätzen und fordert konkrete Schritte zur Friedensschaffung. 

 

Quellen:
1 Arabische Friedensinitiative 

2 Initiative wurde von allen 57 Mitgliedern angenommen

3 UN Resolution 242

4 UNGA Vote on „Peaceful Settlement of the Question of Palestine“ Resolution

5 UN Resolution 194

6 Artikel 13 Menschenrecht: 
1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

7 Artikel 48 Genfer Konvention
Ausweisung oder Deportation aus einem besetzten Gebiet gegen den Willen der betroffenen geschützten Personen ist unabhängig vom Grund unzulässig (Artikel 49), ebenso die Umsiedlung von Zivilisten, die Staatsangehörige einer Besatzungsmacht sind, in das Territorium eines besetzten Gebietes

8 Bau einer physischen Barriere

9 ICJ Legal Consequences of the Construction of a Wall in the Occupied Palestinian Territory

10 The Arab Peace Initiative, 2002

Leave a Reply

Your email address will not be published.